Prävention vor sexualisierter Gewalt im Sport

Vorüberlegungen

Ziel der Kinder- und Jugendarbeit im DJK-Verein ist es, Kindern und Jugendlichen Erlebnisse zu ermöglichen, die ihnen helfen, selbstbewusste, eigenverantwortliche Menschen zu werden. Dazu dienen alle Angebote im sportlichen und außersportlichen Bereich. Als Partner der Aktion „Kinder stark machen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beschränkt sich dies nicht auf den Bereich der Suchtprävention, sondern umfasst alle Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung. Deshalb ist gerade auch die Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit eine zentrale Aufgabe, die zu beachten ist und für die sachgerechte Lösungen anzustreben sind.

Unsere DJK-Vereine haben in Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen die “Pflichtaufgabe”, sich mit dem Thema “Sexualisierte Gewalt im Sportverein” intensiv auseinander zu setzen. Dafür sind aktuell mehrere Bausteine vorgesehen:

1) Selbstverpflichtungserklärung / Ehrenkodex
Der DJK-Sportverband und die DJK Sportjugend im Diözesanverband Würzburg raten ihren DJK-Sportvereinen, für ihre Kinder- und Jugendarbeit eine Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention vor sexueller Gewalt einzuführen.

Die SVE des DJK-Sportverbandes Diözesanverband Würzburg ist ein Muster. Sie soll inhaltlich auf die individuelle Situation eines Sportvereins angepasst werden.

Alle Kinder- und Jugend-Mitarbeiter/innen sollen in den Diskussionsprozess zur Einführung einer SVE eingebunden werden. Je mehr Personen an der Erarbeitung mitwirken, umso größer wird die Akzeptanz sein. Auch der Vereinsvorstand sollte eingebunden sein, da dieser mit in der Verantwortung steht, wenn ein Fall auftaucht.

Durch diese SVE wird niemandem etwas unterstellt oder jemandem misstraut, sondern damit soll gezielt ein Zeichen gesetzt werden, dass der Sportverein für dieses Thema sensibilisiert ist, sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, dies auch in Zukunft tun wird und offensiv handeln wird.

2) Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Dies ist mittlerweile zwingend vorgesehen für alle Personen, die in kontinuierlichem Kontakt mit Kinder und Jugendlichen stehen. Dazu gehören u.a. alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen von Kinder- und Jugendgruppen. Weitere Personen sind zu prüfen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss spätestens alle 5 Jahre neu eingefordert werden.

3) Schulungen “Prävention sexualisierter Gewalt”
Der DJK-Diözesanverband Würzburg bietet seinen DJK-Vereinen kostenfreie Schulungen vor Ort an. Dadurch sollen alle in der (Jugend)Arbeit im Verein tätigen Personen über dieses Thema informiert und für dieses Thema sensibilisiert werden. Wir bieten Kurzschulungen im Umfang von 2 Stunden am Abend genauso an wie zertifizierte Schulungen am Wochenende über 4 Stunden. Für Terminabsprachen wenden Sie sich an den Bildungsreferenten (s.u.)

4) Öffentlichkeitsarbeit
“Tu Gutes und sprich darüber” – unter diesem Motto sind die DJK-Vereine gut beraten, ihre Aktivitäten rund um das Thema “Prävention sexualisierter Gewalt” nach außen zu tragen. Ein deutlicher Hinweis auf der Homepage sollte genauso selbstverständlich sein wie Presseveröffentlichungen und Informationsabende für Eltern.

Befassen Sie sich mit diesem Thema – Jetzt! Wenn erst einmal etwas vorgefallen ist, ist es zu spät! Und es kann überall passieren, gerade auch und besonders rund um den Sport.

Bei allen Fragen rund um das Thema “Prävention sexualisierter Gewalt” stehen wir gerne zur Verfügung!

DJK-Sportjugend im DJK-Sportverband Diözesanverband Würzburg,
Ansprechpartner Bildungsreferent Michael Hannawacker
Ottostr. 1, 97070 Würzburg, 0931/38663-771
info@djksportjugend-dvwuerzburg.de

Empfehlungen für die Einführung

Empfehlungen

Muster einer Selbstverpflichtung für DJK Vereine

Verhaltenskodex

Prävention vor sexualisierter Gewalt - Film

Anzusehen unter folgender Adresse:

https://www.youtube.com/watch?v=0I5BEyMruWI

Weitere wichtige Infos

Krisenleitfaden

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Unser DJK-Film:

Vielfalt DJK

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