Seminar “Prävention sexualisierter Gewalt” am 09. April 2022

Fortbildungs- und Schulungsmaßnahme Prävention sexualisierte Gewalt am 09. April 2022 im Sportheim der DJK Greßthal

DJK Sportjugend – Diözesanverband Würzburg

Wo fängt sexualisierte Gewalt im Sport an? Was ist sexualisierte Gewalt? Welche Grenzen gelten für Trainer*innen im Sport? Wie erkenne ich sexualisierte Gewalt und wie gehe ich damit um? – All diese Fragen schwirrten den Teilnehmer*innen zu Beginn des Seminars „Sexualisierte Gewalt im Sport“ in den Köpfen herum.

Florian Müller, Erziehungswissenschaftler M. A., machte es sich am 09.04.2022 im Sportheim in Greßthal zur Aufgabe, all diese Fragen den Teilnehmenden anhand von praktischen Übungen und theoretischem Input zu beantworten und auf das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“/Prävention sexualisierte Gewalt aufmerksam zu machen. Die Seminarteilnehmer*innen sollten zu Beginn mit Hilfe einer Skala von „Sexualisierte Gewalt“ bis „Keine sexualisierte Gewalt“ verschiedene Fallbeispiele einschätzen und bewerten. Darf sich ein Fußballtrainer mit seinen Spielern in der Umkleide umziehen? Lässt sich dies nicht vermeiden? Einige Situationen konnten die Teilnehmer, welche in verschiedenen Sportarten und Vereinen selbst als Trainer*innen aktiv sind, sehr gut nachvollziehen.

Aus der Praxis heraus wurde diskutiert und eigenes Verhalten hinterfragt. In einer Gruppenarbeit wurden die Bedürfnisse hinter sexualisierter Gewalt erforscht. Neben Liebe, Macht, Befriedigung wurde beispielsweise auch die Verarbeitung eines Traumata genannt. Die Gründe für sexuelle Missbräuche und sexualisierte Gewalt können vielfältig sein, auch aus diesem Grund ist es schwierig eine eindeutige Definition für sexualisierte Gewalt zu finden. Außerdem hat jeder Mensch seine eigenen und individuellen Grenzen. Wichtig ist jedoch, jede Grenze zu akzeptieren. Denn sobald Grenzverletzungen häufiger stattfinden, gehen diese über in Übergriffe. Die Grenzverletzungen werden zur Normalität und die Grenzen der Kinder/Jugendlichen werden immer wieder überschritten. Geschieht dies häufiger spricht man von einer Straftat. Schutzbefohlene werden gegen ihren Willen zu etwas gezwungen. „So etwas passiert in unseren Sportverein nicht!“ Ein typischer Satz. Doch oftmals gehen Täter*innen strategisch vor, sodass man zu Beginn keinen Verdacht schöpft. Von der Kontaktaufnahme mit dem Opfer zur Manipulation der Umwelt, der Isolierung des Opfers, der Ignoranz für Widerstände bis hin zur Geheimhaltung durch die Drohung des Täters oder der Täterin, jeder Schritt ist geplant und zeugt von einem systematischen Vorgehen. Nicht selten ist dies mit einem Ohnmachtsgefühl, Unsicherheit und Scham des Opfers verknüpft. Dass ein solches Vorgehen und die Grenzverletzung des Täters/der Täterin schwerwiegende Folgen haben kann, konnte sich jeder der Teilnehmenden schon vor dem Seminar vorstellen. Die zahlreichen Opferfolgen erschreckten dennoch die Teilnehmer*innen. Neben den Kurzzeitfolgen wie Verletzungen, blaue Flecken, etc. blieben die Langzeitfolgen besonders im Gedächtnis. Mit psychischen Folgen, Verhaltensveränderungen, selbstverletzendem Verhalten, Bindungsstörungen, einer gestörten Sexualität, Leistungsabfall und vielen weitreichenden Schwierigkeiten im sozialen und alltäglichen Leben haben die meisten Opfer noch über Jahre hinweg zu kämpfen. Doch wie gehe ich damit um, wenn ich Zeuge eines sexuellen Missbrauchs werde oder mir ein Kind/Jugendlicher davon erzählt? Durch das Seminar lernten die Teilnehmenden die Täterstrategien kennen und wurden damit für diese Thematik sensibilisiert. Des Weiteren, erklärte Florian Müller, ist es wichtig, erst einmal Ruhe zu bewahren. Bei den Betroffenen in einem vertrauten Gespräch das Thema anzusprechen und eine Vertrauensbasis aufzubauen, indem man sich wertschätzend gegenüber der Offenbarung des Kindes verhält. Dazu gehört unter anderem, dass man nicht zum Täter oder zur Täterin geht und diese darauf anspricht oder das Anvertraute an weitere Personen weitergibt. Es geht darum, das Opfer zu schützen, dem Opfer Hilfe anzubieten und mit Erlaubnis des oder der Geschädigten weitere Personen miteinzubeziehen, sodass der Täter/die Täterin gestoppt werden kann. Für Vereine kann eine Selbstverpflichtungserklärung hilfreich sein, um Tätern*innen die Arbeit mit den Kindern zu verbieten. Diese beinhaltet Regeln und Vorgaben, die bei der Arbeit mit Kindern und im Verein zu beachten sind und wird von jedem*r Trainer*in vor Beginn des Ehrenamtes unterschrieben. Außerdem sollte ein Verein regelmäßig Führungszeugnisse von den Übungsleitern*innen verlangen. Die wichtigste Erkenntnis des Tages war jedoch, dass sich kein Verein 100%ig vor sexueller Gewalt im Sport schützen kann, es ist jedoch äußerst wichtig, alles Mögliche zu tun, um sich und besonders die Kinder davor zu schützen. Vereinsmitglieder auf das Thema aufmerksam zu machen, sich im Verein damit auseinanderzusetzen und immer wieder mit Personen darüber zu sprechen und diese zu sensibilisieren, können zur Eindämmung von sexualisierter Gewalt helfen. Dies sollte oberstes Ziel sein, da war sich die Gruppe am 09.04.2022 ganz sicher.

Jule Weth, DJK Greßthal

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